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Stand: 29.03.2024

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Festschreibung Sollzins fest Auszahlungskurs effektiver Jahreszins
10 Jahre 3,25 % 100 % 3,30 %
15 Jahre 3,40 % 100 % 3,52 %
20 Jahre 3,55 % 100 % 3,62 %

Informationen zur Anschlussfinanzierung

Was ist eine Anschlussfinanzierung

Hat man für den Kauf oder Bau von Wohneigentum eine Baufinanzierung abgeschlossen, so wird man in den seltensten Fällen die finanziellen Möglichkeiten haben, diese während der Laufzeit zurückzuzahlen. Für die bestehende Restschuld benötigt der Immobilienbesitzer also eine weitere Finanzierung, die sogenannte Anschlussfinanzierung. Der Kreditnehmer sollte sich spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit seiner bestehenden Baufinanzierung um eine Anschlussfinanzierung kümmern, besser wäre ein halbes Jahr.

Die Prolongation des bestehenden Darlehens

Spätestens zwei Monate vor Ablauf der aktuellen Zinsbindung legt der Kreditgeber seinem Kunden in der Regel ein Angebot für die Verlängerung des bestehenden Darlehens, die sogenannte Prolongation, vor. Wer sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht um eine Anschlussfinanzierung gekümmert hat, der fühlt sich häufig überrumpelt und neigt dazu, dieses Angebot ohne weitere Verhandlungen anzunehmen. Dies ist jedoch meist nicht von Vorteil für den Kreditnehmer. Man sollte die Entscheidung über die Fortführung seiner Baufinanzierung nicht unter Zeitdruck treffen, da diese schnell bares Geld kosten können.

Eine Prolongation beim selben Geldgeber ist nicht immer sinnvoll und die ersten Angebote liegen nicht selten um 0,5 Prozentpunkte über den aktuell üblichen Zinsen. Man sollte sich gut informieren, ob nicht der Wechsel zu einer anderen Bank bessere Konditionen bietet. Aber auch bei der Prolongation können neue Zinskonditionen unterhalb des vorgelegten Angebots mit einer neuen Zinsbindungsfrist vereinbart werden. Die Prolongation hat außerdem den Vorteil, dass eine erneute Bonitätsprüfung in der Regel nicht nötig ist, da der Geldgeber den Kunden bereits kennt. Auch müssen hierbei keinerlei Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden, für die bei einem Wechsel der Bank erneut Kosten anfallen.

Umschuldung der Restschuld mit einer neuen Baufinanzierung

Befasst man sich frühzeitig mit seiner Anschlussfinanzierung, so hat man einen Überblick über die aktuelle Zinslage und somit eine gute Grundlage für die Verhandlung mit dem aktuellen Geldgeber oder aber für den Wechsel zu einer neuen Bank, der sogenannten Umschuldung. Dabei sollte man in jedem Fall Angebote verschiedener Anbieter von Baufinanzierungen einholen. Eine Umschuldung ist zwar etwas aufwändiger, als der Verbleib bei der aktuellen Bank. Hierbei können jedoch alle Rahmenbedingungen des Kreditvertrages neu ausgehandelt werden, was meistens sehr viel Geld spart. Die Tilgung kann in der Regel durch die günstigeren Zinsen bei gleicher Rate etwas höher ausfallen, wodurch das Darlehen schneller zurückgezahlt werden kann. Dies bedeutet für den Eigenheimbesitzer langfristig eine Ersparnis, die deutlich größer ist, als die Gebühren, die durch einen Wechsel des Kreditinstituts zum Beispiel durch die Änderungen im Grundbuch anfallen.

Aktuelle Zinsen mit einem Forward-Darlehen sichern

Wer sich noch frühzeitiger um die Weiterführung seiner Baufinanzierung kümmert, der hat außerdem die Möglichkeit, ein sogenanntes Forward-Darlehen abzuschließen. Hierbei sichert sich der Kreditnehmer mit einem neuen Darlehensvertrag die aktuell gültigen Zinsen für den Zeitpunkt, zu dem seine bestehende Baufinanzierung ausläuft. Durch die vereinbarte Darlehenssumme wird die Restschuld des alten Darlehens getilgt. Eine Sicherung von aktuellen Zinssätzen ist für eine Dauer von einem bis fünf Jahren möglich. Der Kreditgeber verlangt allerdings in der Regel einen monatlichen Zinsaufschlag zwischen 0,01 und 0,03 Prozent für die Gewährung des aktuellen Zinssatzes. Somit fällt der Aufschlag umso höher aus, je länger der Zeitraum bis zur Inanspruchnahme des Darlehens ist. Ein Forward-Darlehen lohnt sich also, wenn man von steigenden Zinsen ausgeht. Bei gleichbleibenden oder fallenden Zinsen hat der Kreditnehmer jedoch keinen Vorteil gegenüber einer klassischen Anschlussfinanzierung.

Sonderkündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung nach 10 Jahren

Auch wenn die Laufzeit der aktuellen Baufinanzierung noch nicht beendet ist, so hat der Kreditnehmer die Möglichkeit, nach 10 Jahren den Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu kündigen und die Restsumme anderweitig mit einer Anschlussfinanzierung abzuzahlen. Bei einer vorzeitigen Kündigung nach §489 BGB muss jedoch darauf geachtet werden, dass als Stichtag für die Kündigung nicht der Tag der Vertragsunterzeichnung gilt, sondern der Zeitpunkt, an dem die Finanzierungssumme vollständig ausgezahlt wurde. Gerade bei einer Auszahlung des Darlehens Zug um Zug verschiebt sich hierdurch der Zeitpunkt für die Sonderkündigung oft erheblich. Wirksam wird die Kündigung dann durch die Kündigungsfrist von 6 Monaten erst ein halbes Jahr später. Der Früheste Zeitpunkt, zu dem eine Anschlussfinanzierung wirksam abgeschlossen werden kann, liegt also bei 10 ½ Jahre nach der vollständigen Auszahlung des Darlehens.

Beratung zur Anschlussfinanzierung

Sollten Sie weitere Informationen zur Anschlussfinanzierung ihrer bestehenden Baufinanzierung haben, so beraten wir Sie gerne telefonisch kostenlos und unverbindlich unter unserer Hotline.

Wir helfen Ihnen dabei, die passende Anschlussfinanzierung für sich zu finden. Auch in Sachen Forward-Darlehen können wir Ihnen passende Angebote machen. Zögern Sie nicht uns nutzen Sie unser Know-How, um bares Geld zu sparen.

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